Doch dagegen kann man Vorkehrungen treffen: Eine Patientenverfügung oder eine Generalvollmacht wären mögliche Maßnahmen für die Absicherung nach einem Unfall oder einer Krankheit.
Viel zu häufig werden diese Vorkehrungen aus unterschiedlichen Gründen nicht getroffen, zum Beispiel sind keine lebenden Verwandten mehr vorhanden oder man möchte seinen Freunden diese Verantwortung nicht zumuten.